Frau Dr. Gisela Delventhal ist am 05.02.2019 friedlich verstorben.

Notfall-Apotheke ins HandgepäckLeider können Pollen- und Insektengiftallergiker die schöne Urlaubszeit nicht immer ungetrübt genießen. Auf jeden Fall sollten sie sich mit bewährten Medikamenten in ausreichender Menge eindecken, um ihre Beschwerden zu lindern und Notfallsituationen zu begegnen. Für Pollenallergiker reicht meistens ein Antihistaminikum in Tabletten- oder Tropfenform und ggf. antiallergische Augentropfen und ein Nasenspray.

Insektengiftallergiker sollten stets ein Notfallset bei sich tragen.

Medikamente, die nicht über 30 Grad gelagert werden dürfen, gehören vorsichtshalber in eine Kühltasche und nicht in ein in der Sonne parkendes Auto.

Da innerhalb der EU Warenverkehrsfreiheit herrscht, können dort alle Medikamente, außer Betäubungsmittel, problemlos mitgeführt werden .

Bei Flugreisen gehören die Medikamente, insbesondere die Notfallapotheke ins Handgepäck, da sie jederzeit verfügbar sein müssen und weil durch die Minustemperaturen im Frachtraum Tropfen und Spritzen einfrieren können und somit ihre Wirksamkeit verlieren.

"Sollten Sie, was Ihren konkreten Fall betrifft, Zweifel haben, so müssen Sie sich direkt an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Nur dort kann man Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen."

Website Auswärtiges Amt

 

Deshalb ist es ratsam die Beipackzettel zu den Medikamenten zu legen, um die Notwendigkeit der schnellen Verfügbarkeit nachzuweisen.

Da in Ländern außerhalb der EU, besonders im asiatischen Raum, sehr viel strengere Bestimmungen gelten, ist dringend zu empfehlen, ein ärztliches Attest in der Landessprache, aber zumindest in Deutsch und Englisch, mit sich zu führen. Im Zweifelsfall muss der Allergiker sich bei der zuständigen Botschaft des Landes erkundigen.

Wenn Sie das alles berücksichtigen, steht einem hoffentlich sorgenfreien Urlaub nichts mehr im Wege.